Die Staatsanwaltschaft München, berüchtigt auch für ihre verbissene Jagd nach Schwarzfahrer*innen (selbst wenn diese offen und demonstrativ schwarz fahren, also nicht „erschleichen“) hat versucht, Menschen bestrafen zu lassen, die Pfandflaschen aus dem Altglas sammelten, damit diese wiederbenutzt werden können. Für solche, aus Umweltschutzgründen sinnvollen Handlungen soll der Diebstahlsparagraph also auch herhalten, um sie zu bestrafen. Zum Glück haben die Gerichte den Unsinn abgelehnt – was denn fürs Containern interessant ist. Denn da geht es um Ähnliches. Der Beschluss des Amtsgerichts München …
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